Fragen & Antworten

Muss ich mich anmelden?

Nein, einfach vorbeikommen und mitmachen.

Ausnahmen können für die Abnahmen Walking und Radfahren gelten und werden im Kalender aufgeführt.

Muss ich im Verein sein?

Nein, Du musst nicht im SV Großhansdorf oder einem anderen Verein Mitglied sein.

Das Sportabzeichen ist zwar in den SV Großhansdorf eingebunden, wird jedoch separat über den DOSB (Deutscher Olympischen Sportbund) gesteuert.

Kostet die Teilnahme etwas?

Die Teilnahme am Sportabzeichen Training inkl. Abnahme ist kostenfrei.

Die Kosten für die Urkunden und Ehrennadeln werden von der Sparkasse Holstein als Sponsor des Sportabzeichens im Kreis Stormarn übernommen.

Die Teilnahme an der Sportabzeichenfeier zur Verleihung der Sportabzeichen ist ebenfalls kostenfrei.

Bin ich als Teilnehmer versichert?

Als Teilnehmer bist Du über den SV Großhansdorf versichert.

Welche Disziplinen werden beim Training angeboten?

Wir versuchen bei jedem Training die Disziplinen Sprint, Weitsprung, Standweitsprung, Kugelstoßen, Ballwurf und die Langstrecke anzubieten. Häufig kommen noch Schleuderball und Medizinballwurf hinzu. Andere Disziplinen sind auf Nachfrage möglich.

Nordic Walking/ Walking und Radfahren finden an separaten Terminen statt. Dazu finden sich Informationen in der Terminübersicht.

Von wann bis wann geht die Sportabzeichensaison beim SVG?

Die Sportabzeichensaison des SVG beginnt traditionell am 1. Dienstag des Mai und geht ungefähr bis zum letzten Dienstag des September. In den Sommerferien gibt es eine Pause.

Der 1. Nordic Walking Termin ist häufig schon im April.

Detaillierte Informationen finden sich in der Terminübersicht.

Bis wann kann ich Leistungsnachweise abgeben?

Unsere Auswertung der Ergebnisse findet immer ab Mitte Oktober statt, damit die Urkunden vom Kreis Sportverband bis zu unserer Weihnachtsfeier Ende November erstellt werden können. Daher sollten Leistungsnachweise möglichst bis Mitte Oktober erbracht und auch abgegeben werden.

 

Grundsätzlich ist für die Erreichung der Leistungswerte immer das Kalenderjahr ausschlaggebend. D.h. Leistungen können bis zum 31.12. des jeweiligen Jahre erbracht und eingereicht werden. Die Urkundenausstellung erfolgt dann nachlaufend für das Jahr der Leistungserbringung.